Was gehört dazu?
Grundpflegerische Tätigkeiten, die nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können, z.B. alle Arten der Körperpflege, Hilfe bei den Ausscheidungen, Rasieren, Haarpflege, Positionierungen im Bett und außerhalb des Bettes, etc.
Prophylaktische Maßnahmen zum Schutz und Vorbeugen vor drohenden Gefahren für unsere Pflegekunden, z.B. Verhinderung von Thrombosen, Vorbeugung einer Mangelernährung, Dekubitus, Sturz, etc.
Hilfe bei der Zubereitung und Verabreichung von Nahrung und Getränken
Verabreichung von Sonden-Ernährung bei einliegender Magensonde (z.B. PEG)
Mobilisationen jeglicher Art
Körper- und situationsgerechtes Positionieren des Pflegekunden
Häusliche Betreuung
Erstgespräche durch eine Fachkraft vor den Pflegeeinsätzen
Beratungsgespräche gem. § 37 Abs. 3
Verhinderungspflege gem. § 39
Wer bezahlt?
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, soweit Ihr Anspruch reicht.
Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher offen mit Ihnen – ohne Überraschungen.
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