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Bezahlt: Krankenkasse (ärztliche Verordnung)

Die Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege durch qualifiziertes Fachpersonal.

Was gehört dazu?

Grundpflegerische Tätigkeiten, die nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können, z.B. alle Arten der Körperpflege, Hilfe bei den Ausscheidungen, Rasieren, Haarpflege, Positionierungen im Bett und außerhalb des Bettes, etc.

Prophylaktische Maßnahmen zum Schutz und Vorbeugen vor drohenden Gefahren für unsere Pflegekunden, z.B. Verhinderung von Thrombosen, Vorbeugung einer Mangelernährung, Dekubitus, Sturz, etc.

Hilfe bei der Zubereitung und Verabreichung von Nahrung und Getränken

Verabreichung von Sonden-Ernährung bei einliegender Magensonde (z.B. PEG)

Mobilisationen jeglicher Art

Körper- und situationsgerechtes Positionieren des Pflegekunden

Häusliche Betreuung

Erstgespräche durch eine Fachkraft vor den Pflegeeinsätzen

Beratungsgespräche gem. § 37 Abs. 3

Verhinderungspflege gem. § 39

Wer bezahlt?

Krankenkasse (ärztliche Verordnung)

Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, soweit Ihr Anspruch reicht.

Eigenanteil

Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher offen mit Ihnen – ohne Überraschungen.

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