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Ambulante Pflege in Troisdorf

Gut versorgt zu Hause – mit Menschen, die sich Zeit nehmen.

Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Beratung nach § 37.3 SGB XI – persönlich, fachkundig und aus einer Hand.

  • Persönliche Betreuung
  • Transparente Kommunikation
  • Erfahrenes Team
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Pflegefachkraft besucht eine ältere Dame zu Hause
„Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.“
Gabi Jakobs, Geschäftsführerin & Pflegedienstleitung
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Beratung anfragen
Bezahlt: Pflegekasse / Entlastungsbetrag

Hauswirtschaft und Betreuung

Praktische Hilfe im Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige.

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Serviceleistung - Verordnungs- und Rezeptmanagement

Für die Durchführung der Behandlungspflege, wie z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbände anlegen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen ect., benötigen sie eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Diese wird von ihrem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Die Verordnung muss vor Beginn der Versorgung bei uns abgegeben werden. Wir bieten unseren Kunden das Bestellen/Abholen von Verordnungen und Rezepten an als Privatleistung. Dadurch gewährleisten wir einen kontinuierlichen Ablauf des Verordnungswesens sowie der Medikamentenbestellung. Die von uns erbrachte Leistungen werden wie folgt berechnet: Verordnungen - 15,00 € pro Verordnung Rezepte - 30,00 € pro Monat

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Bezahlt: Pflegekasse

Die Grundpflege

Grundpflegerische Unterstützung für ein sicheres Leben im eigenen Zuhause.

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Bezahlt: Krankenkasse (ärztliche Verordnung)

Die Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege durch qualifiziertes Fachpersonal.

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Beratungseinsatz nach § 37.3 gem. SGB XI

Wer muss diese Leistung in Anspruch nehmen? Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege zuhause durch regelmäßige Besuche begleitet wird. Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten.
So funktioniert’s

In drei Schritten zur passenden Pflege

  1. Anrufen oder Anfrage senden

    Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

  2. Kostenloses Beratungsgespräch

    Wir besuchen Sie zu Hause, klären den Bedarf und besprechen, was die Kasse übernimmt.

  3. Die Pflege beginnt

    Feste Ansprechpartner, verlässliche Zeiten – und wir kümmern uns um Verordnungen und Rezepte.

Über uns

Unser Team

Alle Mitarbeiter
Gabi Jakobs

Gabi Jakobs

Geschäftsführerin und Pflegedienstleiterin

Ingo Jakobs

Ingo Jakobs

Geschäftsführer und Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie

Aktuelles

Aktuelle Meldungen

Neue Website in Vorbereitung

Unsere Inhalte werden Schritt für Schritt modernisiert.

Kosten verstehen

Was zahlt die Pflegekasse?

Wählen Sie den Pflegegrad – wir zeigen Ihnen, welcher Betrag monatlich für Pflege zu Hause zur Verfügung steht. Unverbindlich, ohne Anmeldung.

Zum Kostenrechner
Pflegegrad
Pflegesachleistung bis zu 1.497 € / Monat + 131 € Entlastungsbetrag für Hauswirtschaft & Betreuung

Stand 01.01.2025 · unverbindliche Orientierung – die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären gern alles in Ruhe.

Wer bezahlt die ambulante Pflege?
Mit anerkanntem Pflegegrad (2 bis 5) übernimmt die Pflegekasse die Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung bezahlt die Krankenkasse. Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
Brauche ich schon einen Pflegegrad?
Nein. Wir beraten Sie auch vorher und helfen beim Antrag bei der Pflegekasse. Behandlungspflege ist auch ohne Pflegegrad möglich, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie schnell können Sie anfangen?
Das hängt von unserer aktuellen Auslastung und Ihrem Wohnort ab. Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, ab wann wir Sie versorgen können.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Karriere

Pflegefachkraft (m/w/d) gesucht

Vollzeit / Teilzeit · Troisdorf und Umgebung. Verstärke unser Team mit Herz, Erfahrung und Verlässlichkeit.

Stelle ansehen & bewerben
Kontakt

Sprechen Sie mit uns – unverbindlich und kostenlos.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Pflegegrad, Kosten und Ablauf. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch.

Telefon02241-2018864 E-Mailgabi-jakobs@pflegedienst-jakobs.de
Adresse
Mottmannstraße 4a, 53842 Troisdorf

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